Ein chemischer Versuch während des Chemieunterricht löste eine stärkere Rauchentwicklung aus, die das Auslösen der Brandmeldeanlage zur Folge hatte. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte wurde kein Feuer festgestellt und der Rauch hatte sich bereits „verzogen“. Somit war kein Einsatz mehr erforderlich.
Die Brandmeldeanlage wurde Handwerker ausgelöst. Ein Feuer wurde nicht festgestellt.
Es handelte sich um einen technischen Fehlalarm.
Die Erkundung vor Ort ergab, dass die BMA durch die Arbeit von Handwerkern ausgelöst wurde. Somit kein Einsatz für die Feuerwehr.
Die Erkundung vor Ort ergab, das die BMA durch einen Defekt in der Ansauganlage ausgelöst wurde.
Die Brandmeldeanlage wurde dadurch ausgelöst, das ein Gabelstapleraufprall die Sprinkleranlage ausgelöst hat. Mit Hilfe eines Technikers konnte die Sprinkleranlage gestoppt werden, und die Brandmeldeanlage wurde zurück gesetzt.
Die Erkundung vor Ort ergab, dass es sich um einen technischen Fehlalarm gehandelt hat.
Es handelte sich um einen Fehlalarm. Die BMA wurde bei Reinigungsarbeiten ausgelöst.
Die Erkundung vor Ort ergab keine Feststellungen. Es handelte sich um einen Fehlalarm.
Es handelte sich um einen technischen Fehlalarm, ausgelöst beim Essen kochen.